ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verkäufe von Neu-, Vorführ- und Occasionsfahrzeugen, Ersatzteilen, Zubehör sowie für Werkstattdienstleistungen, Reparaturen, Umbauten, Probefahrten, Vermietungen und Bestellungen über den Webshop von MATHIS MOTORS.

Mit Abschluss eines Vertrages beziehungsweise der Erteilung eines Auftrags anerkennt der Kunde diese AGB, sofern sie ihm vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MATHIS MOTORS.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

2. Vertragsabschluss

Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt durch die Annahme einer Bestellung durch MATHIS MOTORS, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch eine entsprechende gegenseitige Vereinbarung zustande.

Eine geleistete Anzahlung gilt als Bestätigung der verbindlichen Bestellung, sofern MATHIS MOTORS diese angenommen hat.

Nach Vertragsabschluss besteht kein allgemeines Recht auf einen einseitigen Rücktritt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

Änderungen oder Stornierungen bedürfen der Zustimmung von MATHIS MOTORS.

3. Bestellung, Rücktritt und Konventionalstrafe

Bestellungen von Fahrzeugen sind nach Vertragsabschluss verbindlich.

Tritt der Kunde ohne vertragliche oder gesetzliche Berechtigung vom Kaufvertrag zurück, verweigert er die vereinbarte Fahrzeugübernahme oder erfüllt er seine vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, ist MATHIS MOTORS berechtigt, nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten.

Für den Fall einer solchen vom Kunden zu vertretenden Vertragsverletzung wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 20 % des vereinbarten Fahrzeugkaufpreises geschuldet.

Bereits geleistete Anzahlungen werden an die geschuldete Konventionalstrafe angerechnet. Übersteigt die Anzahlung die geschuldete Konventionalstrafe sowie allfällige weitere berechtigte Forderungen, wird der verbleibende Betrag zurückerstattet.

Die Konventionalstrafe kann grundsätzlich ohne Nachweis eines konkreten Schadens geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere über die Herabsetzung übermässiger Konventionalstrafen, bleiben vorbehalten.

Ein darüber hinausgehender Schaden kann nur nach Massgabe der gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden. Eine doppelte Entschädigung desselben Schadens ist ausgeschlossen.

4. Leasing und Finanzierung

Bei Fahrzeugkäufen über eine Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen des jeweiligen Finanzierungsinstituts.

Eine Fahrzeugbestellung ist nicht automatisch von der Genehmigung eines Leasing- oder Finanzierungsantrags abhängig, sofern die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben.

Zieht der Kunde einen Finanzierungsantrag nach verbindlichem Vertragsabschluss zurück oder kommt die Finanzierung aus Gründen nicht zustande, die der Kunde zu vertreten hat, gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 3.

Wird die Finanzierung ohne Verschulden des Kunden abgelehnt, richtet sich die weitere Vertragsabwicklung nach den getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Fahrzeugübergabe erforderlichen Unterlagen, Versicherungsnachweise und Bestätigungen rechtzeitig bereitzustellen.

Die Fahrzeugübergabe erfolgt erst, wenn sämtliche Voraussetzungen des Leasing- oder Finanzierungsinstituts erfüllt sind.

Bei Leasingfahrzeugen sind insbesondere die vorgeschriebenen Versicherungsdeckungen, Einlösungsmodalitäten und Übergabefristen einzuhalten.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Zusätzliche Kosten für Fahrzeugbereitstellung, Ablieferung, Transport, Zulassung, Sonderausstattungen oder Umbauten werden separat ausgewiesen, sofern diese nicht ausdrücklich im Kaufpreis enthalten sind.

Sofern nicht anders vereinbart, ist eine vereinbarte Anzahlung bei Vertragsabschluss und der verbleibende Kaufpreis spätestens vor der Fahrzeugübergabe zu bezahlen.

MATHIS MOTORS ist berechtigt, die Fahrzeugübergabe bis zur vollständigen Bezahlung beziehungsweise bis zur bestätigten Zahlungsfreigabe durch die Finanzierungsgesellschaft zurückzuhalten.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. MATHIS MOTORS kann nach schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist die gesetzlich vorgesehenen Rechte geltend machen.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises erfolgt grundsätzlich keine Fahrzeugübergabe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Wird ein Fahrzeug ausnahmsweise vor vollständiger Bezahlung übergeben, kann ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werden. Dessen Wirksamkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach Art. 715 ZGB und der erforderlichen Eintragung in das Eigentumsvorbehaltsregister.

Bei Leasingfahrzeugen gelten die Eigentumsverhältnisse gemäss den Vereinbarungen mit der jeweiligen Leasinggesellschaft.

7. Lieferung und Liefertermine

Angegebene Liefertermine gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von MATHIS MOTORS, insbesondere durch Hersteller, Importeure, Spediteure, Zollbehörden, Lieferengpässe oder höhere Gewalt, begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Rücktritt oder Schadenersatz.

Bei erheblichen Lieferverzögerungen bleiben die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist, vorbehalten.

MATHIS MOTORS informiert den Käufer nach Möglichkeit über wesentliche Änderungen des voraussichtlichen Liefertermins.

8. Abholfrist und Nichtabholung von Fahrzeugen

Bestellte, reservierte oder zur Auslieferung bereitgestellte Fahrzeuge müssen spätestens innerhalb von 4 Wochen (28 Kalendertagen) nach schriftlicher Mitteilung der Abholbereitschaft bei MATHIS MOTORS vollständig bezahlt und abgeholt werden.

Als schriftliche Mitteilung gelten insbesondere E-Mail, Brief oder eine nachweisbar zugestellte WhatsApp-Nachricht.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, ist MATHIS MOTORS berechtigt, dem Käufer eine schriftliche Mahnung mit einer zusätzlichen angemessenen Nachfrist zuzustellen.

Wird das Fahrzeug auch innerhalb dieser Nachfrist nicht übernommen, kann MATHIS MOTORS nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug ohne weitere Zustimmung des Käufers für den Verkauf an andere Kunden freigeben.

Bei einer vom Käufer zu vertretenden Nichtabholung gelten die Bestimmungen zur Konventionalstrafe gemäss Ziffer 3.

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die geschuldete Konventionalstrafe sowie allfällige weitere berechtigte Forderungen angerechnet. Eine Rückerstattung erfolgt nur, soweit die geleisteten Zahlungen die berechtigten Forderungen von MATHIS MOTORS übersteigen.

Individuelle Abweichungen von der Abholfrist sind möglich, bedürfen jedoch einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung mit MATHIS MOTORS.

Bei Leasingfahrzeugen bleiben allfällige kürzere Übergabefristen und weitere Bestimmungen der Leasinggesellschaft vorbehalten.

9. Sonderbestellungen, Zubehör und Umbauten

Speziell auf Kundenwunsch bestellte Fahrzeuge, Ersatzteile, Zubehörartikel oder individuell angefertigte Komponenten gelten als verbindliche Bestellungen.

Eine Stornierung oder Rücknahme ist nur mit Zustimmung von MATHIS MOTORS möglich, sofern kein gesetzliches Rücktritts- oder Gewährleistungsrecht besteht.

Bereits angefallene und nachweisbare Kosten, insbesondere für Material, Beschaffung, Transport, Sonderanfertigungen oder ausgeführte Arbeiten, können dem Kunden nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen verrechnet werden.

Bei kundenspezifischen Umbauten ist der Kunde dafür verantwortlich, seine Wünsche und Anforderungen vor Auftragserteilung vollständig mitzuteilen.

MATHIS MOTORS informiert den Kunden, soweit erkennbar, über erforderliche Zulassungen, Prüfungen oder technische Einschränkungen.

Die Strassenzulassung von Umbauten kann von behördlichen Prüfungen und Genehmigungen abhängig sein. Eine Zulassung wird nur garantiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

10. Werkstatt, Reparaturen und Servicearbeiten

Werkstattaufträge werden auf Grundlage der vereinbarten Arbeiten ausgeführt.

Kostenvoranschläge gelten als unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Festpreis vereinbart wurde.

Werden während der Arbeiten zusätzliche Reparaturen oder erhebliche Mehrkosten erforderlich, informiert MATHIS MOTORS den Kunden und holt dessen Zustimmung ein, soweit keine andere Vereinbarung besteht.

Zusätzliche Arbeiten werden nach dem vereinbarten beziehungsweise üblichen Aufwand verrechnet.

Nach Abschluss der Arbeiten wird der Kunde über die Abholbereitschaft seines Fahrzeugs informiert.

Das Fahrzeug ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei einer verspäteten Abholung kann MATHIS MOTORS nach vorgängiger schriftlicher Ankündigung angemessene und tatsächlich anfallende Stand- oder Lagerkosten verrechnen.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben vorbehalten.

11. Gewährleistung und Herstellergarantie

Für Neu-, Vorführ- und Occasionsfahrzeuge sowie für Ersatzteile und Zubehör gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts, soweit keine zulässigen abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Bei Neufahrzeugen gelten zusätzlich die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers oder Importeurs.

Die Dauer, der Umfang sowie die Voraussetzungen der Herstellergarantie richten sich nach den jeweiligen Garantieunterlagen.

Eine Herstellergarantie stellt eine zusätzliche vertragliche Leistung dar und ersetzt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht automatisch.

Bei Occasionsfahrzeugen können besondere Gewährleistungsbedingungen vereinbart werden, soweit gesetzlich zulässig. Solche Vereinbarungen müssen dem Käufer vor Vertragsabschluss bekannt gegeben werden.

Von einer Garantie grundsätzlich nicht erfasst sind Schäden durch unsachgemässe Verwendung, Unfälle, nicht fachgerechte Veränderungen, mangelnde Wartung sowie normaler Verschleiss, soweit die jeweiligen Garantiebedingungen dies vorsehen.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben in jedem Fall vorbehalten.

12. Probefahrten und Fahrzeugvermietung

Probefahrten und Fahrzeugvermietungen erfolgen ausschliesslich nach vorheriger Vereinbarung mit MATHIS MOTORS.

Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen und für das jeweilige Fahrzeug ausreichenden Führerausweises sein.

Das Fahrzeug darf ausschliesslich von ausdrücklich berechtigten Personen geführt werden.

Der Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu benutzen.

Bussen, Verkehrsverstösse und andere durch den Fahrer verursachte Gebühren gehen zulasten der verantwortlichen Person.

Für Schäden am Fahrzeug gelten die vereinbarten Versicherungsbedingungen sowie die Bestimmungen des jeweiligen Miet- oder Probefahrtvertrags.

Ein vereinbarter Selbstbehalt ist vom Fahrer im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen zu tragen.

Eine hinterlegte Kaution dient der Sicherstellung berechtigter Forderungen und wird nach ordnungsgemässer Fahrzeugrückgabe und Abrechnung zurückerstattet.

Für Probefahrten und Vermietungen können ergänzende Vertragsbedingungen gelten, die dem Kunden vor Fahrtantritt bekannt gegeben werden.

13. Webshop und Ersatzteilbestellungen

Bestellungen über den Webshop von MATHIS MOTORS sind verbindlich, sobald der Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Die automatische Bestätigung des Bestelleingangs stellt noch keine Annahme der Bestellung dar, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird.

Angegebene Lieferzeiten sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin zugesichert wurde.

Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Onlinekäufe besteht in der Schweiz nicht. Ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Falsch bestellte, aber mangelfreie Ersatzteile und Zubehörartikel können nur nach vorgängiger Zustimmung von MATHIS MOTORS zurückgenommen werden.

Bei einer freiwillig vereinbarten Rücknahme müssen die Artikel grundsätzlich unbenutzt, vollständig und in einwandfreiem Zustand sein.

Allfällige Rücksendekosten sowie ausdrücklich vereinbarte Bearbeitungsgebühren trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Gesetzliche Ansprüche bei mangelhaften oder falsch gelieferten Waren bleiben vorbehalten.

14. Haftung

MATHIS MOTORS haftet für Schäden nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei rechtswidriger Absicht, grober Fahrlässigkeit oder in Fällen, in denen ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.

Für Schäden aufgrund unsachgemässer Verwendung, nicht fachgerecht ausgeführter Fremdarbeiten, eigenmächtiger technischer Veränderungen oder Missachtung von Wartungs- und Bedienungsvorschriften haftet MATHIS MOTORS nur, soweit eine gesetzliche Verantwortlichkeit besteht.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

15. Datenschutz

MATHIS MOTORS bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.

Die Bearbeitung erfolgt insbesondere zur Abwicklung von Bestellungen, Kaufverträgen, Leasinganfragen, Werkstattaufträgen, Garantieleistungen und Kundenanfragen.

Soweit für die Vertragsabwicklung erforderlich und rechtlich zulässig, können Daten an Hersteller, Importeure, Finanzierungsgesellschaften, Versicherungen oder beauftragte Dienstleister weitergegeben werden.

Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MATHIS MOTORS.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Vertragsverhältnisse mit MATHIS MOTORS gilt schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von MATHIS MOTORS.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentenverträge, bleiben vorbehalten.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.